LAWA-gelistete Wärmeträgerflüssigkeiten

Eine LAWA-gelistete Wärmeträgerflüssigkeit steht auf der Positivliste der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren und erfüllt damit die wasserwirtschaftlichen Anforderungen zum Schutz des Grundwassers. Mit Glysofor EVO N und Glysofor EVO L bietet WITTIG Umweltchemie zwei gelistete Wärmeträger in der niedrigsten Wassergefährdungsklasse WGK 1, inklusive aller Unterlagen für Ihren Bohrantrag.

LAWA-gelistete Wärmeträger Glysofor EVO N und EVO L

Wann verlangt die Wasserbehörde eine LAWA-gelistete Flüssigkeit?

Wer eine Erdwärmesonde bohrt oder ein kaltes Nahwärmenetz plant, braucht die Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde. Viele Untere Wasserbehörden orientieren sich dabei an den LAWA-Empfehlungen für Erdwärmesonden und -kollektoren und verlangen gelistete Wärmeträger, je nach Bundesland unterschiedlich streng. Die Positivliste stellt unter anderem Anforderungen an die Additive und deren Wassergefährdungsklasse und schließt bestimmte Stoffgruppen aus. In Wasserschutzgebieten gelten nochmals strengere Vorgaben bis hin zum Verbot wassergefährdender Medien. Maßgeblich ist immer die Auflage in Ihrem konkreten Genehmigungsbescheid.

Welche Glysofor-Produkte sind LAWA-gelistet?

Produkt Glysofor EVO N - biologisch abbaubar

Glysofor EVO N
auf Basis von Monoethylenglykol, für technische Anwendungen mit maximaler Effizienz, etwa Erdwärmesonden mit Sole/Wasser-Wärmepumpe.

Produkt Glysofor EVO L - biologisch abbaubar

Glysofor EVO L
auf Basis von Propylenglykol, wenn zusätzlich physiologische Unbedenklichkeit gefordert ist.

Beide Produkte sind frei von Nitrit, Borat, Phosphat, Triazol und Silikat, biologisch abbaubar und in die niedrigste Wassergefährdungsklasse WGK 1 eingestuft. Die Inhibitoren sind so gewählt, dass der mikrobielle Abbau im Fall einer Leckage nicht beeinträchtigt wird, genau darauf zielt die LAWA-Bewertung.

Eigenschaften im Überblick

 

Eigenschaft Glysofor EVO N Glysofor EVO L
Basis Monoethylenglykol Propylenglykol
LAWA-Positivliste gelistet (Nachweis als Download) gelistet (Nachweis als Download)
Wassergefährdungsklasse WGK 1 WGK 1
Frei von Nitrit, Borat, Phosphat, Triazol, Silikat Nitrit, Borat, Phosphat, Triazol, Silikat
Typischer Einsatz Erdwärmesonden, kalte Nahwärmenetze wie EVO N, zusätzlich physiologisch unbedenklich
Lieferform Konzentrat oder Fertigmischung Konzentrat oder Fertigmischung

Unterlagen für den Genehmigungsantrag

Für Ihren Bohrantrag stellen wir die nötigen Unterlagen zusammen: Produktspezifikation, Sicherheitsdatenblatt und den Nachweis der LAWA-Listung. Auf Wunsch bestätigen wir der Behörde die Einstufung schriftlich.

Konzentration und Auslegung

Als Faustregel wird in Erdwärmesonden mit Frostschutz bis etwa -15 °C gearbeitet, maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Bohrantrags und die Auslegung des Bohrunternehmens. Wählen Sie die Konzentration nicht höher als nötig, ein zu hoher Glykolanteil erhöht die Viskosität und kostet Effizienz an der Wärmepumpe. Die Werte je Konzentration liefert der Stoffdatenkalkulator, die einfüllfertige Mischung mit aufbereitetem Wasser nimmt Ihnen die Anmischfrage komplett ab.

Verpackungsgrößen

Wir bieten folgende Gebindegrößen an:

  • 25 kg / 30 kg PE-Kanister
  • 220 kg PE-Fass
  • 1.000 kg IBC
  • 24.000 kg TKW

📞 Oder rufen Sie uns an: +49 (0) 2641 – 205100

Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich bei Produktwahl und Auslegung!

Häufige Fragen zur LAWA-Listung

Die LAWA-Empfehlungen sind bundesweit erarbeitet, die Umsetzung ist aber Ländersache. Viele Untere Wasserbehörden verlangen gelistete Medien ausdrücklich, andere akzeptieren auch den WGK-1-Nachweis. Entscheidend ist die Auflage in Ihrem Genehmigungsbescheid, im Zweifel prüfen wir die Formulierung gerne mit Ihnen.

In Wasserschutzgebieten sind die Vorgaben strenger, je nach Zone sind dort nur nicht wassergefährdende Medien oder gar keine Bohrungen zulässig. Klären Sie die Zone vor der Planung mit der Behörde, wir liefern dazu die passenden Produktnachweise.

Nicht automatisch. Die LAWA-Listung bewertet mehr als die Wassergefährdungsklasse, unter anderem die Additive und deren Abbaubarkeit. Verlangt die Behörde ausdrücklich ein gelistetes Medium, zählt nur der Eintrag auf der Positivliste.

Ja, genau dort sind beide Produkte im Einsatz, denn für die erdgekoppelten Quellen kalter Nahwärmenetze gelten dieselben wasserrechtlichen Anforderungen wie für einzelne Erdwärmesonden. Mehr dazu auf unserer Seite zu kalten Nahwärmenetzen.

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Wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich, damit Sie das passende Produkt
für Ihren Einsatzzweck erhalten.