GLYSOFOR – Rückhaltung ja oder nein ?
Die Frage, ob eine Kälteanlage mit einer Rückhaltung oder einer Auffangwanne ausgeführt werden muss, kommt oftmals bereits bei der Anlagenplanung auf. Sofern eine Rückhaltung benötigt wird, löst dies höhere Erstellungskosten und in der Folge höhere Wartungskosten für den Anlagenbetreiber aus. Der Verzicht auf eine Rückhaltung hat somit wesentliche Kostenvorteile. Ob der Wegfall einer Rückhaltung jedoch gesetzeskonform ist, ist oft unklar. Mit Glysofor kann die Frage klar beantwortet werden. Da Glysofor die Anforderungen gemäß §35 AwSV erfüllt, können Kälteanlagen, Geothermieanlagen und Solaranlagen OHNE Rückhaltung oder Auffangwanne betrieben werden. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Produktauswahl, mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und geben Hilfestellung bei Bauanträgen und Ausschreibungen. Glysofor N Glysofor N ist ein universell einsetzbares Korrosions- und Frostschutz-, Wärmeübertragungs- und Kühlmittel auf der Basis von Monoethylenglykol, Korrosionsinhibitoren und Stabilisatoren. Es kommt in Heizungs- und Kühlanlagen, Industrieanlagen und technischen flüssigkeitsführenden Systemen zum Einsatz. Moderne Inhibitoren bewirken einen optimalen Schutz vor Korrosion. Glysofor N greift Dichtungsmaterialien nicht an und ist auch für Mischsysteme (Multimetallinstallationen) sehr gut geeignet. Es ist mit Wasser in jedem Verhältnis mischbar. Anlagen die mit Glysofor N betrieben werden benötigen gemäß §35 AwSV keine Rückhaltung. Glysofor L Glysofor