Die Frage, ob eine Kälteanlage mit einer Rückhaltung oder einer Auffangwanne ausgeführt werden muss, kommt oftmals bereits bei der Anlagenplanung auf.

Sofern eine Rückhaltung benötigt wird, löst dies höhere Erstellungskosten und in der Folge höhere Wartungskosten für den Anlagenbetreiber aus.

Der Verzicht auf eine Rückhaltung hat somit wesentliche Kostenvorteile. Ob der Wegfall einer Rückhaltung jedoch gesetzeskonform ist, ist oft unklar.

Mit Glysofor kann die Frage klar beantwortet werden.

Da Glysofor die Anforderungen gemäß §35 AwSV erfüllt, können Kälteanlagen, Geothermieanlagen und Solaranlagen OHNE Rückhaltung oder Auffangwanne betrieben werden.

Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei der Produktauswahl, mit den entsprechenden gesetzlichen Regelungen und geben Hilfestellung bei Bauanträgen und Ausschreibungen.

Glysofor N

Glysofor N ist ein universell einsetzbares Korrosions- und Frostschutz-, Wärmeübertragungs- und Kühlmittel auf der Basis von Monoethylenglykol, Korrosionsinhibitoren und Stabilisatoren.

Es kommt in Heizungs- und Kühlanlagen, Industrieanlagen und technischen flüssigkeitsführenden Systemen zum Einsatz.

Moderne Inhibitoren bewirken einen optimalen Schutz vor Korrosion. Glysofor N greift Dichtungsmaterialien nicht an und ist auch für Mischsysteme (Multimetallinstallationen) sehr gut geeignet. Es ist mit Wasser in jedem Verhältnis mischbar. Anlagen die mit Glysofor N betrieben werden benötigen gemäß §35 AwSV keine Rückhaltung.

Glysofor L

Glysofor L ist ein universelles Korrosions- und Frostschutzmittel, Wärmeübertragungs- und Kühlmittel auf der Basis von Propylenglykol, Korrosionsinhibitoren und Stabilisatoren.

Es kommt in Heizungsanlagen, Kühlanlagen, Solaranlagen, Industrieanlagen und Wärmepumpen zum Einsatz. Moderne Inhibitoren bewirken einen optimalen Schutz vor Korrosion. Glysofor L ist nitrit-, phosphat- und aminfrei.

Glysofor L greift Dichtungsmaterialien nicht an und ist auch für Mischsysteme (Multimetallinstallationen) sehr gut geeignet. Es ist mit Wasser in jedem Verhältnis mischbar. Glysofor L ist weder Gefahrstoff noch Gefahrgut und kann aufgrund seiner Unbedenklichkeit in der Lebensmittelverarbeitung, Pharmaproduktion, Medizin und Biotechnologie eingesetzt werden. Anlagen die mit Glysofor L betrieben werden benötigen gemäß §35 AwSV keine Rückhaltung.

Glysofor Solar

Glysofor Solar ist ein spezielles Wärmeübertragungs- und Frostschutzmittel für Flachkollektor- und Vakuumröhren-Solaranlagen.

Durch seine positive ökologische und physiologische Beurteilung ist Glysofor Solar für alle gewerblichen und privaten Anlagen geeignet.

Modernste Inhibitoren in der Solarflüssigkeit garantieren einen optimalen Schutz vor Korrosion. Glysofor Solar ist nitrit-, phosphat- und aminfrei. Dichtungsmaterialien werden weder vom Konzentrat noch von dessen Verdünnungen angegriffen.

Glysofor Solar ist auch für Mischsysteme (Multimetallinstallationen) sehr gut geeignet. Es ist mit Wasser in jedem Verhältnis mischbar. Glysofor Solar ist weder Gefahrstoff noch Gefahrgut und kann aufgrund seiner Unbedenklichkeit auch in der Lebensmittelverarbeitung, Pharmaproduktion, Medizin und Biotechnologie eingesetzt werden. Anlagen die mit Glysofor Solar betrieben werden benötigen gemäß §35 AwSV keine Rückhaltung.

Glysofor EVO N

Glysofor EVO N ist ein umweltfreundliches Frostschutzkonzentrat und Wärmeträgermedium auf der Basis von Monoethylenglykol in Kombination mit biologisch abbaubaren Korrosionsinhibitoren.

Glysofor EVO N kommt in Heizungs- und Kühlanlagen, Wärmepumpen oder anderen frostgefährdeten Wasserkreisläufen zum Einsatz und verbindet die Vorteile eines MEG-basierten Frostschutzmittels mit einer optimierten biologischen Abbaubarkeit der enthaltenen Additive.

Frei von Nitrit, Borat, Phosphat, Triazol und Silikat.

Es wurde speziell entwickelt für Anwendungsbereiche, in denen besondere ökologische Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die biologische Abbaubarkeit, bestehen, bei gleichzeitigem Fokus auf die physikalischen Eigenschaften wie Wärmeleitfähigkeit und Viskosität.

Glysofor EVO N ist so formuliert, dass im Fall einer ungewollten Freisetzung (z. B. durch eine Leckage) der mikrobielle Abbau der Inhaltsstoffe nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere werden die guten biologischen Abbauraten der Inhaltsstoffe in Reinsubstanz durch die in der Rezeptur vorliegende Stoffkombination nicht nachteilig beeinflusst. Verlängerte Halbwertzeiten oder eine Akkumulation von persistenten Abbauzwischenprodukten sind beim biologischen Abbau von Glysofor EVO N ebenfalls nicht zu erwarten. Anlagen die mit Glysofor EVO N betrieben werden benötigen gemäß §35 AwSV keine Rückhaltung.